Vereinssatzung
Die Vereinssatzung zum Download
Beitragssatzung
4. Änderung der Beitragsordnung
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.04.2025
Es gelten ab Beschluss Tag folgende Beitragssätze:
a) Mitglieder, die keiner sportlichen Betätigung nachgehen und mit ihrem Beitrag den
Verein fördern, einschließlich Rentner, zahlen 5,- € monatlich
b) Kinder und Jugendliche im Alter bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die am
Wettkampfbetrieb teilnehmen, zahlen 6,-€ monatlich
c) Mitglieder, die einer sportlichen Betätigung nachgehen, aber nicht am Wettkampfbe-
trieb teilnehmen, zahlen 6,- € monatlich.
d) Mitglieder, die am Wettkampfbetrieb teilnehmen und volljährig sind, zahlen 8,-€ mo-
natlich
e) Mitglieder der Abteilung Fußball, die am Wettkampfbetrieb teilnehmen und volljährig
sind, zahlen 10,-€ monatlich.
f) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Diese Beiträge gelten mindestens für ein Kalenderjahr und sind für das laufende Kalender-
jahr bis zum 31. März im Voraus zu entrichten.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft entsteht kein Anspruch auf Erstattung dieser Mitgliedsbei-
träge.
Mitglieder, die trotz Mahnung ihren Beitrag nicht bis zum 30. Juni des laufenden Jahres ent-
richtet haben, können durch einen Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlos-
sen werden.
In begründeten Härtefällen kann ein Antrag auf Kürzung der Beiträge mit schriftlicher Be-
gründung an den Vorstand eingereicht werden. Im Vorstand erfolgt eine Entscheidung zu
diesen Einzelfällen. Ein Anspruch auf Begründung der Entscheidung des Vorstandes durch
das betreffende Mitglied besteht nicht.
Die bisher erteilten Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit, der Einzug für 2025
erfolgt zum 02.05.2025.
gez. Andreas Pfütsch
1. Vorsitzender