Organisation - Frischauf Briesen

SG "Frischauf" Briesen e.V.
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Vereinssatzung
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Beitragssatzung
                                             
3. Änderung der Beitragsordnung
Beschluß der Mitgliederversammlung vom 05.04.2007

Es gelten ab Beschlußtag folgende Beitragssätze:
                                                                                         
a) Mitglieder, die keiner sportlichen Betätigumg nachgehen und mit ihrem Beitrag den Verein fördern,
    einschließlich Rentner zahlen 4,- € monatlich
                                              
b) Kinder und Jugendliche im Alter bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die am Wettkampfbetrieb teilnehmen,
    zahlen 4,-€ monatlich
                                              
c) Mitglieder, die einer sportlichen Betätigung nachgehen, aber nicht am Wettkampfbetrieb teilnehmen,
    zahlen 5,- € monatlich.
                                              
d) Mitglieder, die am Wettkampfbetrieb teilnehmen und volljährig sind, zahlen 7,-€ monatlich
                                                                                             
e) Mitglieder der Abteilung Fußball, die am Wettkampfbetrieb teilnehmen und volljährig sind, zahlen 9,-€ monatlich.
                                              
f) Mitglieder die dem Verein keine Einzugsermächtigung für den Beitrag erteilen, zahlen einen Zuschlag    für dadurch entstehende Mehraufwendungen von 2,-€ monatlich.

g) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

                                                                                             
Diese Beiträge gelten mindestens für ein Kalenderjahr und sind für das laufende Kalenderjahrbis zum 31. März im Voraus zu entrichten.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft entsteht kein Anspruch auf Erstattung dieserMitgliedsbeiträge.
Mitglieder, die trotz Mahnung ihren Beitrag nicht bis zum 30. Juni des laufenden Jahresentrichtet haben, können durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.
In begründeten Härtefällen kann ein Antrag auf Kürzung der Beiträge mit schriftlicherBegründung an den Vorstand eingereicht werden. Im Vorstand erfolgt eine Entscheidung zu
diesen Einzelfällen. Ein Anspruch auf Begründung der Entscheidung des Vorstandes durchdas betreffende Mitglied besteht nicht.
Die bisher erteilten Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit, der Einzug für 2007
erfolgt zum 02.05.2007.

f.d.R.d.A. gez. Andreas Pfütsch
1. Vorsitzender

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