Diese Beiträge gelten mindestens für ein Kalenderjahr und sind für das laufende Kalenderjahr
bis zum 31. März im Voraus zu entrichten.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft entsteht kein Anspruch auf Erstattung dieser
Mitgliedsbeiträge.
Mitglieder, die trotz Mahnung ihren Beitrag nicht bis zum 30. Juni des laufenden Jahres
entrichtet haben, können durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.
In begründeten Härtefällen kann ein Antrag auf Kürzung der Beiträge mit schriftlicher
Begründung an den Vorstand eingereicht werden. Im Vorstand erfolgt eine Entscheidung zu
diesen Einzelfällen. Ein Anspruch auf Begründung der Entscheidung des Vorstandes durch
das betreffende Mitglied besteht nicht.
Die bisher erteilten Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit, der Einzug für 2007
erfolgt zum 02.05.2007.
f.d.R.d.A. gez. Andreas Pfütsch
2. Vorsitzender
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